Ozonschicht und Klima gleichzeitig schützen

Umweltschutz und Kältemittel

Sie dürfen jedoch nicht durch andere Stoffe ersetzt werden, die ihrerseits ein grosses Potenzial zur Erwärmung des Klimas haben. Die Klima-Sachverständigen des Intergovernmental Panel on Climate Change (IPCC) haben am 8. April 2005 in Addis Abeba Massnahmen zur Harmonisierung der Klimapolitiken auf internationaler Ebene vorgestellt. Neue synthetische Gase wie HFKW (teilweise fluorierte Kohlenwasserstoffe) und PFKW (perfluorierte Kohlenwasserstoffe) wurden als Ersatz für FCKW entwickelt, die wegen ihrer zerstörerischen Wirkung für die Ozonschicht schrittweise verboten worden sind. Synthetische Gase werden als Kältemittel, in Schaumstoffen, als Lösungsmittel sowie als Treibmittel für Spraydosen verwendet. Die neuen synthetischen Gase sind in der Luft sehr stabil. Ausserdem besitzen sie eine 1000- bis 24'000-mal höhere Treibhauswirkung als CO2 und begünstigen damit die Erwärmung der Erdatmosphäre. Ihre Verbreitung nimmt laufend zu: Mittlerweile tragen sie etwas mehr als 1 Prozent zu den gesamten menschenverursachten Treibhausgas-Emissionen bei. Dieser Wert dürfte sich bis 2010 verdreifachen. Das IPCC hat in Addis Abeba einen Bericht mit dem Titel «Safeguarding the ozone layer and the global climate system» präsentiert, um die Massnahmen zu harmonisieren, die auf internationaler Ebene zum Schutz der Ozonschicht und zum Schutz des globalen Klimasystems beschlossen worden sind. Der Bericht bietet einen Überblick über den heutigen Wissensstand und nennt eine Reihe von Lösungsansätzen, um die Treibhausgas-Emissionen in den verschiedenen Anwendungsbereichen zu verringern. Auch die damit verbundenen Kosten werden beurteilt. Die wichtigsten Massnahmen im Bereich der Kältetechnik lauten:
-verstärkte Massnahmen zur Verhinderung von Lecks, durch die Kältemittel entweichen können, insbesondere im Handel (Nahrungsmittelsektor);
-Verwendung von Ersatzstoffen (z.B. Ammoniak), namentlich in industriellen Kälteanlagen;
-eine bessere Rückgewinnung der Kältemittel bei der endgültigen Ausserbetriebnahme von Geräten und Anlagen.

Vergleichbare Massnahmen werden auch für Isolierschaumstoffe, Druckgaspackungen und Lösungsmittel vorgeschlagen.
Die Schweiz hat mit der Einführung dieser Massnahmen bereits begonnen. Seit Anfang der 90er-Jahre empfiehlt der Bundesrat grösste Zurückhaltung bei der Verwendung von synthetischen Gasen. Gemäss der 2003 revidierten Stoffverordnung (StoV) ist ihr Einsatz auf Verwendungszwecke beschränkt, in denen keine Alternative verfügbar ist. Seit 2004 gilt ein Totalverbot für FCKW.
Das Umrüsten von bestehenden Anlagen ist technisch möglich und aus Sicht des Schutzes der Ozonschicht unbedingt anzustreben. Dabei ist das Treibhauspotenzial der Ersatzkältemittel im Sinne des Klimaschutzes zu berücksichtigen.

 

 

Kältemittel R-12, R-11, R-13, R-113 usw. (FCKW)

Diese Kältemittel sind Alkane, wie Methan oder Äthan, wo die Wasserstoffatome durch Fluor und vor allem Chloratome ersetzt sind. Insbesondere der Klassiker R-12, auch als Frigen oder Freon bekannt, ist typisch dafür, weil man es in jedem alten Kühlschrank findet. Die Kühleigenschaften sind teilweise sehr gut, sie sind unbrennbar und ungiftig. Aber leider auch ganz schreckliche Ozonkiller. Wenn solche Stoffe in die Luft gelangen, so steigen sie in Jahren bis in die Ozonschicht auf, wo sie sich im UV-Licht der Sonne zersetzen und atomares Chlor frei wird. Das knackt Ozon-Moleküle auf, wobei das VChlor selbst sich nicht verbraucht: Schon ein Chloratom kann sehr viele Ozonmoleküle zerstören, un damit den UV-Schutz der Erde zerstören. Weil man das erkannt hat, daß die Zerstörung der Ozonschicht lebensgefährlich werden kann, hat man diese chlorhaltigen Kältemittel 1996 verboten.
Wenn man noch einen alten Kühlschrank mit R-12-Füllung hat, darf man ihn legal bis zum Kaputtgehen betreiben, aber es gibt kein R-12 mehr zum Nachfüllen. Wenn er hin ist, muß man ihn geordnet entsorgen (= leersaugen) lassen, wenn man ansonsten erwischt wird, setzt es eine ziemlich saftige Ordnungsstrafe. Dummerweise kann man alte R-12-Kreisläufe nur dann umbauen oder ummoddeln, wenn man es schafft, das Öl im Kompressor gegen ein modernes Estheröl zu tauschen, weil ansonsten ein Kolbenfresser garantiert ist. Moderne Kältemittel vertragen sich nämlich nicht mit dem alten R-12-Öl.

R-22 (HFCKW)

Das Kältemittel R-22 enthält auch Chlor, aber in geringerer Menge, zudem ist das Molekül nicht so stabil und zersetzt sich schon zu 95%, ehe es in der Ozonschicht angekommen ist. Dennoch ist auch R-22 ein Ozonkiller und seit 2000 für Neuanlagen verboten. Verwendet wird R-22 hauptsächlich in Klimaanlagen, seine Kühlleistung ist recht hoch bei mitteltiefen Temperaturen.


Quelle: Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK)

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