Hygieneinspektion gemäss SWKI Richtlinie VA104-01Bei einer Hygieneinspektion wird die Anlage visuell und mikrobiologisch gemäss Vorgaben der Richtlinie SKWI VA104-01 überprüft. Dabei werden aus den Ergebnissen konkrete Handlungsempfehlungen wie auch ein Tätigkeitsplan für das technische Personal (visuelle Kontrolle) erstellt. Das Intervall für die Durchführung der Hygieneinspektionen ist für Anlagen ohne Befeuchtung auf 3 Jahre festgesetzt. Bei Anlagen mit Befeuchtung reduziert sich das Intervall auf 2 Jahre. |
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